
Es ist verboten, für eine Pfandbriefbank Pfandbriefe in den Verkehr zu bringen, wenn deren Betrag nicht durch die im jeweiligen Deckungsregister eingetragenen Werte vorschriftsmässig gedeckt ist. Es ist auch verboten, für eine Pfandbriefbank über einen im Deckungsregister eingetragenen Wert durch Veräusserung oder Belastung zum Nachteil der......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verbotene-pfandbriefemission/verbo
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